Berufsgenossenschaften (BG) sind die zuständigen Kostenträger für Arbeitsunfälle.
Daher muss eine physiotherapeutische Behandlung nach einem Arbeitsunfall grundsätzlich von einem Durchgangsarzt auf einer gesonderten BG-Verordnung verordnet werden.
Physiotherapie-Wiesenhof
Christian Ruppmann Wiesenhof 1 65329 Hohenstein
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